Tierkörpersammelstelle

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 Was darf in die Behälter eingeworfen werden?

  • tote Heimtiere
  • verunfallte, tote Wildtiere
  • tierische Abfälle aus Haushalten (ohne Verpackung)

Die Abfälle sind aus hygienischen Gründen gekühlt und die Sammelbehälter werden regelmäßig entleert. Absolut verboten ist das Einbringen seuchenverdächtiger Tiere. Hiefür besteht Anzeigepflicht bei der Bezirksverwaltungsbehörde.

Das Vergraben toter Heimtiere auf eigenem Grund und Boden ist erlaubt, so ferne diese nicht seuchenkrank bzw. seuchverdächtig sind und dadurch keine Umweltbeeinträchtigung entsteht.

Hinweis: Gewerbliche Betriebe (z. B. Schlachtbetriebe) und Direktvermarkter müssen alle Schachtabfälle nachweislich laut Tiermaterialien-Gesetz selbstständig über einen dafür befugten Vertragspartner entsorgen!

Lageplan