Kundmachung gem. der Vogelgesundheitsverordnung, HPAI-Risikogebiet

KalenderAushang: 21.11.2025

Seit November 2025 kommt es zu einer Häufung von positiven Fällen bei Wildvögeln. Bereits mit 03.11.2025 wurde ganz Österreich als Gebiet mit erhöhtem Risiko definiert. Gebiete mit stark erhöhtem Risiko an großen Wasserflüssen wurden festgelegt. Aufgrund eines Geflügelpest-Ausbruches in Oberösterreich wurde am 19.11.2025 eine Sperrzone errichtet, die bis in den Bezirk Amstetten reicht.

Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ist der Berzirk Krems-Land.


Wichtiger Hinweis:

Meldung von Geflügelhaltungen:

Es wird darauf hingewiesen, dass JEDE Geflügelhaltung (auch jene, mit weniger als 50 Tieren) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.